Vortrag: Der Ablauf des AWG-Genehmigungsverfahrens – Entkoppelung des ALSAG-Verfahrens

Am 08.04.2025 von 14:00-18:00 Uhr referiert unser Partner Dr. Thomas Neger beim ZT-Forum Steiermark zum Thema ALSAG‑Novelle 2024 über den Ablauf des AWG-Genehmigungsverfahrens und die Entkoppelung des ALSAG-Verfahrens.

Das Altlastensanierungsgesetz 1989 idF 2024 (BGBl. I Nr. 30/2024) normiert, unter welchen Voraussetzungen und von wem für das langfristige Ablagern von Abfällen (Deponieren), aber auch für das Verfüllen von Geländeunebenheiten und Geländeanpassungen sowie das Lagern von Abfällen über die Zwischenlagerfrist (zum Zwecke der Beseitigung über ein Jahr, zum Zwecke der Verwertung über drei Jahre) sog. ALSAG-Beiträge zu leisten sind und wann Ausnahmen von dieser ALSAG-Pflicht bestehen.

Die neuen Bestimmungen dieser Novelle traten mit 1. Jänner 2025 in Kraft, Ziele sind vor allem folgende:

  • Begründung eines eigenen Verfahrensrechtes für die Altlastensanierung
  • Förderung der Revitalisierung von ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorten (Flächenrecycling)
  • Förderung der Digitalisierung und Steigerung der Transparenz
  • Erweiterung der Zweckbindung der ALSAG-Beiträge für Altstandorte und Altablagerungen
  • Neuerungen in der Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz.

Aktuelle Judikatur – wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-238/21 Porr, wonach nicht kontaminierter, einer Qualitätskontrolle unterzogener Bodenaushub nicht als Abfall, sondern als Nebenprodukt, das im Sinne der Recycling-Wirtschaft zum Zwecke der Geländeanpassung geeignet und zulässig ist, zu betrachten ist – und Fallbeispiele aus der Praxis, insbesondere welche Konsequenzen eine Verfuhr von Bodenaushubmaterial auf landwirtschaftliche Flächen zur Geländeregulierung in Österreich nach sich zieht, runden das Seminar ab.

Unser Partner Dr. Thomas Neger gibt einen grundlegenden Überblick über den Ablauf des AWG-Genehmigungsverfahrens und die Entkoppelung des ALSAG-Verfahrens mit folgenden Schwerpunkten:

  • Genehmigungserfordernisse nach AWG
  • Materiengesetze (BauG, WasserrechtsG, NaturschutzG, ForstG)
    und deren Genehmigungserfordernisse
  • Abfallrechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben
  • Behandlungsaufträge

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.