Die Kanzlei

Nicht nur die Welt um uns herum wird immer komplexer, sondern auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Und damit unsere Mandate.
Wir sind überzeugt, dass auch deshalb anwaltliche Spezialexpertise unersetzbar ist.
Wir bei ulm neger partner haben das juristische Handwerk von der Pike auf gelernt. Und wir machen unseren Job gerne – egal, wie groß ein Fall ist. Oder wie klein.
Aber wir bekennen uns auch zu unserem Spezialistentum – als Spezialisten für Herausforderungen in besonderen Segmenten der Rechtsordnung: Wir können unsere Mandanten optimal in den Bereichen Umwelt, Arbeit, Immobilien, Bauen, Wirtschaft/Unternehmen und Sanieren und öffentliche Hand/Auftragsvergabe unterstützen.
Mit mehr als 50 Jahren Erfahrung im Team, mit juristischer Kompetenz und Expertise, mit gutem Gefühl und gutem Gewissen. Willkommen bei ulm neger partner!

Die Schwerpunkte

Anlagen- und Umweltrecht sind meist ineinandergreifende Materien. Wir beraten private und öffentliche Unternehmen, Privatpersonen und Gebietskörperschaften (insbesondere Gemeinden und Länder) in sämtlichen umwelt- und anlagenrechtlichen Belangen und stehen unseren Mandanten insbesondere in Genehmigungsverfahren zur Seite. Dies umfasst sämtliche Projekttypen wie beispielsweise Betriebsanlagen, Infrastrukturvorhaben, landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe, Energieerzeugungsanlagen (Kraftwerke) etc. Weiters beraten wir auch Betroffene bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Mitwirkungsrechte. Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind dabei:

  • Abfallrecht
  • Altlastensanierung
  • Baurecht
  • Chemikalienrecht
  • Eisenbahnrecht
  • Energierecht
  • Forstrecht
  • Gewerberecht
  • Immissionsschutzrecht (insb. Lärmrecht und Luftreinhaltungsrecht)
  • Industrieunfallrecht
  • Nachbarrecht
  • Raumordnungsrecht
  • Strahlenschutzrecht
  • Wasserrecht
  • Straßenrecht
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen

> ZU DEN PUBLIKATIONEN

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Davon umfasst sind sowohl kollektiv- also auch individualarbeitsrechtliche Belange. Zu unserer Leistung gehört auch die Vertretung von Mandanten vor Gericht, Schlichtungsstellen und Behörden zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen. Die wesentlichen Eckpunkte unserer Tätigkeit sind dabei:

  • Erstellung, Gestaltung und Beendigung von Dienstverträgen
  • Geschäftsführer- und Vorstandsverträge 
  • Ansprüche nach Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
  • Beratung bei Betriebsübergängen
  • Restrukturierungsmaßnahmen
  • Beratung bei Fragen zu Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen, Betriebsräten

Weiters umfasst unser Dienstleistungsportfolio auch die Beratung und Vertretung von Gebietskörperschaften und Beamten/Vertragsbediensteten in sämtlichen Fragestellungen nach den öffentlichen Dienstrechten.

Vom Bauansuchen bis zur Baubewilligung – wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen, als auch Privatpersonen und Gebietskörperschaften (insbesondere Länder und Gemeinden) bei sämtlichen Fragen rund ums Thema „Bauen“. Das Baurecht hat grundsätzlich zwei Bedeutungen: eine im öffentlich-rechtlichen und eine im privatrechtlichen Sinn. Unter dem „öffentlichen Baurecht“ sind im Wesentlichen alle Vorschriften zu verstehen, die regeln, unter welchen Voraussetzungen gebaut werden kann (Raumordnungsgesetze, Baugesetze, Flächenwidmungspläne, Bebauungspläne, Bebauungsdichte, Landschaftsbild, Ortsbild, Immissionsschutz, Abstände, Baubewilligung etc). Als „privates Baurecht“ wird das Recht bezeichnet, auf fremden Grundstücken Gebäude zu errichten. Dies wird ergänzt durch das Rechtsinstitut des Superädifikats (Überbau). Dazu kommt auch noch das Bauvertragsrecht. Wir unterstützen unsere Mandanten nicht nur bei Angelegenheiten des „öffentlichen Baurechts“, sondern auch bei Anliegen aus dem Bereich des „privaten Baurechts“. Dabei zählen wir insbesondere die Beratung betreffend „Bauten auf fremden Grund“ samt Erstellung und Gestaltung von Baurechtsverträgen und Superädifikatsverträgen, die Beratung und Vertragserrichtung betreffend Bauverträge, Bauträgerverträge etc. zu den wesentlichen Eckpunkten unserer Tätigkeit.

> ZU DEN PUBLIKATIONEN

Mit dem Erwerb und der Entwicklung einer Liegenschaft bzw Immobilie sind in der Regel Risiken und längere Projektlaufzeiten verbunden. Zahlreiche Rechtsmaterien sind zu beachten, um die jeweilige Immobilientransaktion sowie die Standort- und Projektentwicklung sowohl in zivilrechtlicher als auch öffentlich-rechtlicher Sicht abzusichern. Dabei spielen das Vertrags- und Gesellschaftsrecht ebenso eine Rolle wie das Steuerrecht oder das Bau- und Raumordnungsrecht. Wir beraten unsere Mandanten in liegenschafts- und grundbuchsbezogenen Angelegenheiten aller Art. Unser Service umfasst insbesondere:

  • Kaufverträge samt Treuhandschaft, Schenkungsverträge, Bestandverträge (Miete, Pacht), Dienstbarkeitsverträge, Tauschverträge, Übergabsverträge etc
  • Aufschließungsverträge
  • Städtebauliche Verträge
  • Mobilitätsverträge
  • Flächenwidmung
  • Genehmigungen
  • Nachbarrecht (zivilrechtlich und öffentlich-rechtlich)

> ZU DEN PUBLIKATIONEN

Wir unterstützen die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Unternehmen etc.) in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst die Vertretung vor Gerichten und Behörden sowie vor den Höchstgerichten (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, Oberster Gerichtshof) als Partei. Bestandteile unseres breiten Service sind beispielsweise die Erstellung von Rechtsgutachten, Analysen, Strategiepapieren etc. zu öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Fragestellungen. Wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist dabei die Beratung und Vertretung von Gemeinden, wobei wir auch Mandatare und Bedienstete umfassend in gemeinderechtlichen Belangen beraten und vertreten. Generell wird durch unsere Beiziehung ein Höchstmaß an Compliance sichergestellt, um eine bestmögliche rechtliche Absicherung der jeweiligen Institution und der für diese handelnden Personen zu erreichen.

> ZU DEN PUBLIKATIONEN

Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen unternehmensrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Im Unternehmensrecht begleiten wir unsere Mandanten von der Gründung eines Unternehmens in allen Phasen und Belangen des Unternehmertums. Wir beraten bei der Wahl der passenden Rechtsform, bei Gründung einer Gesellschaft sowie bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages. Weiters stehen wir bei der Bestellung von Gesellschaftsorganen, bei Gesellschafterwechsel, bei Umstrukturierungs- bzw. Umgründungsvorgängen etc. mit unserer Expertise zur Seite.
Im Insolvenzrecht sind wir als gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter bzw. Masseverwalter tätig. Bei der Abwicklung von Insolvenz- bzw. Konkursverfahren kann unsere Kanzlei auf eine jahrzehntelange Erfahrung und Expertise zurückgreifen. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten sowohl als Schuldner- als auch als Gläubigervertreter.

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Das Vergaberecht normiert die speziellen Rechtsvorschriften, die für die Beschaffung von Gütern und Leistungen am privatwirtschaftlichen Markt durch die öffentliche Hand gelten. Diese Rechtsvorschriften sind einerseits für öffentliche Auftraggeber (wie beispielsweise Gemeinden, Länder, öffentliche Unternehmen etc.) und andererseits für Auftragnehmer maßgeblich. Wir beraten und vertreten die öffentliche Hand und private Unternehmen umfassend in sämtlichen rechtlichen Belangen hinsichtlich nationaler und internationaler Vergabeverfahren. Unser Service umfasst etwa die Gestaltung und Durchführung von Ausschreibungen, die Vertretung öffentlicher Auftraggeber oder die Vertretung von Bewerbern/Bietern zur Durchsetzung ihrer Interessen.
Das Beihilferecht regelt die Subventionierung von Unternehmen und Einzelpersonen durch die öffentliche Hand (österreichische Gebietskörperschaften und die Europäische Union). Mit unserer beihilferechtlichen Expertise beraten wir sowohl die öffentliche Hand als auch private Unternehmen und Einzelpersonen. Durch unsere langjährige Erfahrung stehen wir unseren Mandanten, insbesondere auch hinsichtlich der strengen Kontrollen durch die Wettbewerbsbehörden der Europäischen Union, mit zielgerichteten Lösungen zur Seite.

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Anlagen und Umwelt

Anlagen- und Umweltrecht sind meist ineinandergreifende Materien. Wir beraten private und öffentliche Unternehmen, Privatpersonen und Gebietskörperschaften (insbesondere Gemeinden und Länder) in sämtlichen umwelt- und anlagenrechtlichen Belangen und stehen unseren Mandanten insbesondere in Genehmigungsverfahren zur Seite. Dies umfasst sämtliche Projekttypen wie beispielsweise Betriebsanlagen, Infrastrukturvorhaben, landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe, Energieerzeugungsanlagen (Kraftwerke) etc. Weiters beraten wir auch Betroffene bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Mitwirkungsrechte. Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind dabei:

  • Abfallrecht
  • Altlastensanierung
  • Baurecht
  • Chemikalienrecht
  • Eisenbahnrecht
  • Energierecht
  • Forstrecht
  • Gewerberecht
  • Immissionsschutzrecht (insb. Lärmrecht und Luftreinhaltungsrecht)
  • Industrieunfallrecht
  • Nachbarrecht
  • Raumordnungsrecht
  • Strahlenschutzrecht
  • Wasserrecht
  • Straßenrecht
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen

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Arbeit

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Davon umfasst sind sowohl kollektiv- also auch individualarbeitsrechtliche Belange. Zu unserer Leistung gehört auch die Vertretung von Mandanten vor Gericht, Schlichtungsstellen und Behörden zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen. Die wesentlichen Eckpunkte unserer Tätigkeit sind dabei:

  • Erstellung, Gestaltung und Beendigung von Dienstverträgen
  • Geschäftsführer- und Vorstandsverträge 
  • Ansprüche nach Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
  • Beratung bei Betriebsübergängen
  • Restrukturierungsmaßnahmen
  • Beratung bei Fragen zu Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen, Betriebsräten

Weiters umfasst unser Dienstleistungsportfolio auch die Beratung und Vertretung von Gebietskörperschaften und Beamten/Vertragsbediensteten in sämtlichen Fragestellungen nach den öffentlichen Dienstrechten.

Bauen

Vom Bauansuchen bis zur Baubewilligung – wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen, als auch Privatpersonen und Gebietskörperschaften (insbesondere Länder und Gemeinden) bei sämtlichen Fragen rund ums Thema „Bauen“. Das Baurecht hat grundsätzlich zwei Bedeutungen: eine im öffentlich-rechtlichen und eine im privatrechtlichen Sinn. Unter dem „öffentlichen Baurecht“ sind im Wesentlichen alle Vorschriften zu verstehen, die regeln, unter welchen Voraussetzungen gebaut werden kann (Raumordnungsgesetze, Baugesetze, Flächenwidmungspläne, Bebauungspläne, Bebauungsdichte, Landschaftsbild, Ortsbild, Immissionsschutz, Abstände, Baubewilligung etc). Als „privates Baurecht“ wird das Recht bezeichnet, auf fremden Grundstücken Gebäude zu errichten. Dies wird ergänzt durch das Rechtsinstitut des Superädifikats (Überbau). Dazu kommt auch noch das Bauvertragsrecht. Wir unterstützen unsere Mandanten nicht nur bei Angelegenheiten des „öffentlichen Baurechts“, sondern auch bei Anliegen aus dem Bereich des „privaten Baurechts“. Dabei zählen wir insbesondere die Beratung betreffend „Bauten auf fremden Grund“ samt Erstellung und Gestaltung von Baurechtsverträgen und Superädifikatsverträgen, die Beratung und Vertragserrichtung betreffend Bauverträge, Bauträgerverträge etc. zu den wesentlichen Eckpunkten unserer Tätigkeit.

> ZU DEN PUBLIKATIONEN

Immobilien, Standort und Projekt

Mit dem Erwerb und der Entwicklung einer Liegenschaft bzw Immobilie sind in der Regel Risiken und längere Projektlaufzeiten verbunden. Zahlreiche Rechtsmaterien sind zu beachten, um die jeweilige Immobilientransaktion sowie die Standort- und Projektentwicklung sowohl in zivilrechtlicher als auch öffentlich-rechtlicher Sicht abzusichern. Dabei spielen das Vertrags- und Gesellschaftsrecht ebenso eine Rolle wie das Steuerrecht oder das Bau- und Raumordnungsrecht. Wir beraten unsere Mandanten in liegenschafts- und grundbuchsbezogenen Angelegenheiten aller Art. Unser Service umfasst insbesondere:

  • Kaufverträge samt Treuhandschaft, Schenkungsverträge, Bestandverträge (Miete, Pacht), Dienstbarkeitsverträge, Tauschverträge, Übergabsverträge etc
  • Aufschließungsverträge
  • Städtebauliche Verträge
  • Mobilitätsverträge
  • Flächenwidmung
  • Genehmigungen
  • Nachbarrecht (zivilrechtlich und öffentlich-rechtlich)

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Öffentliche Hand und Gemeinden

Wir unterstützen die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Unternehmen etc.) in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst die Vertretung vor Gerichten und Behörden sowie vor den Höchstgerichten (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, Oberster Gerichtshof) als Partei. Bestandteile unseres breiten Service sind beispielsweise die Erstellung von Rechtsgutachten, Analysen, Strategiepapieren etc. zu öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Fragestellungen. Wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist dabei die Beratung und Vertretung von Gemeinden, wobei wir auch Mandatare und Bedienstete umfassend in gemeinderechtlichen Belangen beraten und vertreten. Generell wird durch unsere Beiziehung ein Höchstmaß an Compliance sichergestellt, um eine bestmögliche rechtliche Absicherung der jeweiligen Institution und der für diese handelnden Personen zu erreichen.

> ZU DEN PUBLIKATIONEN

Unternehmen und Sanieren

Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen unternehmensrechtlichen und insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Im Unternehmensrecht begleiten wir unsere Mandanten von der Gründung eines Unternehmens in allen Phasen und Belangen des Unternehmertums. Wir beraten bei der Wahl der passenden Rechtsform, bei Gründung einer Gesellschaft sowie bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages. Weiters stehen wir bei der Bestellung von Gesellschaftsorganen, bei Gesellschafterwechsel, bei Umstrukturierungs- bzw. Umgründungsvorgängen etc. mit unserer Expertise zur Seite.
Im Insolvenzrecht sind wir als gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter bzw. Masseverwalter tätig. Bei der Abwicklung von Insolvenz- bzw. Konkursverfahren kann unsere Kanzlei auf eine jahrzehntelange Erfahrung und Expertise zurückgreifen. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten sowohl als Schuldner- als auch als Gläubigervertreter. 

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Vergabe von Aufträgen und Beihilfen

Das Vergaberecht normiert die speziellen Rechtsvorschriften, die für die Beschaffung von Gütern und Leistungen am privatwirtschaftlichen Markt durch die öffentliche Hand gelten. Diese Rechtsvorschriften sind einerseits für öffentliche Auftraggeber (wie beispielsweise Gemeinden, Länder, öffentliche Unternehmen etc.) und andererseits für Auftragnehmer maßgeblich. Wir beraten und vertreten die öffentliche Hand und private Unternehmen umfassend in sämtlichen rechtlichen Belangen hinsichtlich nationaler und internationaler Vergabeverfahren. Unser Service umfasst etwa die Gestaltung und Durchführung von Ausschreibungen, die Vertretung öffentlicher Auftraggeber oder die Vertretung von Bewerbern/Bietern zur Durchsetzung ihrer Interessen.
Das Beihilferecht regelt die Subventionierung von Unternehmen und Einzelpersonen durch die öffentliche Hand (österreichische Gebietskörperschaften und die Europäische Union). Mit unserer beihilferechtlichen Expertise beraten wir sowohl die öffentliche Hand als auch private Unternehmen und Einzelpersonen. Durch unsere langjährige Erfahrung stehen wir unseren Mandanten, insbesondere auch hinsichtlich der strengen Kontrollen durch die Wettbewerbsbehörden der Europäischen Union, mit zielgerichteten Lösungen zur Seite.

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Die Anwälte

Rechtsanwalt Mag. Andreas Ulm, Partner bei Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH

Mag. Andreas Ulm

Rechtsanwalt und Partner

Mag. Andreas Ulm ist Partner bei ulm neger partner. Bereits während des Studiums der Rechtswissenschaften in Graz war er für die Geschäftsführung der Messe Graz tätig und absolvierte ein sechsmonatiges Wirtschaftspraktikum bei Magna International in Kanada. Nach der Sponsion zum Mag. iur. an der Karl-Franzens-Universität Graz arbeitete Mag. Andreas Ulm zunächst für die Assistenz der Geschäftsführung von Technova und im Einkauf für „automotive parts“ bei Eurostar. Nach Stationen als Rechtsanwaltsanwärter in führenden steirischen Wirtschaftskanzleien ist Mag. Andreas Ulm seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Graz. Weiters war er Lektor für Arbeitsrecht am Campus 02 in Graz und Aufsichtsratvorsitzender der pro mente Steiermark GmbH. Mag. Andreas Ulm ist jahrzehntelanges Mitglied des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer und Eingetragener Treuhänder der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer. Zu seinen Spezialgebieten gehören Arbeit, Unternehmen, Immobilien und Öffentlichkeit.

a.ulm@unp.at

Rechtsanwalt Dr. Thomas Neger, Partner bei Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH

Dr. Thomas Neger

Rechtsanwalt und Partner

Dr. Thomas Neger ist Partner bei ulm neger partner. Bereits während des Studiums arbeitete er sowohl in einer Rechtsanwaltskanzlei als auch für das Land Steiermark im Umwelt- und Anlagenrecht. Nach der Sponsion zum Mag.iur. an der Karl-Franzens-Universität Graz und der Absolvierung des Universitätslehrgangs „Rechnungswesen für Juristinnen und Juristen“ am Institut für Finanzrecht der Karl-Franzens-Universität Graz war Dr. Thomas Neger von 2008 bis 2011 Wissenschaftlicher Mitarbeiter / Assistent  am Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre der Karl-Franzens-Universität Graz. Am Ende dieser Tätigkeit erfolgte die Promotion zum Dr.iur. Von 2011 bis 2013 war Dr. Thomas Neger Rechtsanwaltsanwärter in Wien in einer führenden Wiener Wirtschaftskanzlei und sodann Rechtsanwaltsanwärter in Graz. Seit 2014 ist er selbständiger Rechtsanwalt in Graz. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Thomas Neger Fachvortragender und publiziert – vorwiegend im Bereich öffentliches Wirtschaftsrecht. Er ist weiters Referent der Anwaltsakademie, der Gemeindeverwaltungsakademie des Gemeindebund Steiermark und des ZT-Forums der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten. Dr. Thomas Neger ist zudem Mitglied des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer und Eingetragener Treuhänder der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer.
Zu den Spezialgebieten von Dr. Thomas Neger gehören Umwelt, Bauen, Immobilien, Öffentlichkeit und Auftragsvergaben.

t.neger@unp.at

Rechtsanwalt Mag. Pascal Dreier, Partner bei Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH

Mag. Pascal Dreier

Rechtsanwalt und Regiepartner

Mag. Pascal Dreier ist Rechtsanwalt und Regiepartner bei ulm neger partner. Aufgrund seiner vormaligen Tätigkeiten als Jurist am österreichischen Verwaltungsgerichtshof in Wien sowie als Rechtsanwaltsanwärter bei einer führenden steirischen Wirtschaftskanzlei in Graz befinden sich seine Schwerpunkte in den Bereichen Umwelt, Bauen, Immobilien und Öffentlichkeit.

p.dreier@unp.at

Die News

Das Team

Mag. Lisa Doriath, Rechtsanwaltsanwärterin bei Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH

Mag. Lisa Marie Doriath

Rechtsanwaltsanwärterin

Mag. Lisa Marie Doriath ist Rechtsanwaltsanwärterin bei ulm neger partner. Nachdem sie während des Studiums an der Karl-Franzens-Universität Graz auch als Assistentin am dortigen Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht tätig war, absolvierte sie das Gerichtsjahr und ist nunmehr seit 2020 Teil des Teams. 

Mag. Romana Stromberger, Rechtsanwaltsanwärterin bei Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH

Mag. Romana Stromberger

Rechtsanwaltsanwärterin

Mag. Romana Stromberger ist Rechtsanwaltsanwärterin bei ulm neger partner. Nachdem sie das Gerichtsjahr absolvierte, ist sie nunmehr seit 2023 Teil des Teams. 

Sabine Franjic, Assistentin von RA Mag. Andreas Ulm

Sabine Franjic

Assistenz RA Mag. Ulm

Sabine Franjic ist als Assistentin insbesondere für den Arbeitsbereich von RA Mag. Andreas Ulm zuständig. Nachdem sie zuvor in anderen Rechtsanwaltskanzleien tätig war, ist sie nunmehr seit 2016 Teil des Teams von ulm neger partner.

Anja Mitteregger, Assistentin von RA Dr. Thomas Neger

Anja Mitteregger

Assistenz RA Dr. Neger

Anja Mitteregger ist als Assistentin insbesondere für den Arbeitsbereich von RA Dr. Thomas Neger zuständig. Nachdem sie zuvor in anderen Rechtsanwaltskanzleien tätig war, ist sie nunmehr seit 2018 Teil des Teams von ulm neger partner.

Karina Lichtenegger, Assistentin von RA Mag. Pascal Dreier

Karina Lichtenegger

Assistenz RA Mag. Dreier

Karina Lichtenegger ist als Assistentin insbesondere für den Arbeitsbereich von RA Mag. Pascal Dreier zuständig. Nachdem sie zuvor an der Medizinischen Universität Graz tätig war, ist sie nunmehr seit Ende 2022 Teil des Teams von ulm neger partner.

Manuela Dissauer, Assistenz

Manuela Dissauer

Assistenz

Manuela Dissauer ist vorrangig für die Aufgaben im Front Office und Sekretariat zuständig. Nachdem sie zuvor im Umweltmanagement tätig war, ist sie seit Anfang 2024 Teil des Teams von ulm neger partner.

Anna Beer, studentische Mitarbeiterin bei Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH

Anna Beer

Juristische Mitarbeiterin

Anna Beer ist Studentin der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität in Graz und unterstützt das Team von ulm neger partner seit 2020 sowohl als juristische Mitarbeiterin als auch mit ihrer Tätigkeit im Sekretariat.

  • Ihr Anwalt für Öffentliches Recht in Graz.

  • Ihr Anwalt für Öffentliches Recht in Graz.

Kontakt

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