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Vortrag: Schreckgespenst UVP – Prüfkriterien und aktuelle Fallbeispiele aus der Praxis

Am 11.03.2025 von 14:00-18:00 Uhr referiert unser Partner Dr. Thomas Neger gemeinsam mit weiteren Experten beim ZT-Forum Steiermark zum Thema UVP Prüfkriterien und aktuelle Fallbeispiele aus der Praxis.

Eine Einbindung der Nachbarn als „betroffene Öffentlichkeit“ eines UVP-Vorhabens war lange Zeit im UVP-Feststellungsverfahren nicht vorgesehen, diese hatten weder Parteistellung noch ein nachträgliches Beschwerderecht. Erst durch die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) 2016 steht auch Nachbarn die Möglichkeit offen, gegen einen negativen Feststellungsbescheid innerhalb einer Frist von 4 Wochen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Somit haben Nachbarn im zweitinstanzlichen Verfahren volle Parteistellung.

Mit der UVP-G-Novelle 2023 wurden Bestimmungen zur Steigerung der Verfahrenseffizienz durch eine bessere Strukturierung des Verfahrens und klarere Vorgaben zur Prüftiefe beschlossen. Um die Klima-, Energie- und Mobilitätswende zu schaffen, aber auch die Versorgungssicherheit in Österreich sicherzustellen, sind ein rascher Ausbau der erforderlichen Infrastruktur und Investitionen in Wasserkraft, Windkraft, Speicher sowie Verteil- und Übertragungsnetze unverzichtbar.
Daher müssen alle UVP-Genehmigungsverfahren zu Projekten, die dem Ausbau erneuerbarer Energieinfrastruktur dienen, effizient umgesetzt werden. Weiters werden auch die Treibhausgasemissionen, Erhaltung der Biodiversität sowie Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung eines Projektes im Zuge der UVP geprüft.

Zur Vermittlung eines grundlegenden Überblicks über Prüfkriterien, erhalten Teilnehmer:innen des kommenden Seminars Input zu folgenden Themen:

  • Abgrenzbarer Beurteilungsraum – was ist örtliche Nähe?
  • Prognosezeiträume
  • Bewertung von Emissionen / Immissionen und Auswirkungen auf Biodiversität
  • Bewertung von Flächeninanspruchnahme / Bodenversiegelung
  • Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energieinfrastruktur
  • Wohn-, Industrie- und Gewerbeprojekte
  • Beherbergungsbetriebe
  • Parkplätze / öffentliche Stellflächen
  • Landwirtschaftliche Betriebsanlagen
  • Einkaufs- / Logistikzentren

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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