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Zum „Bauplatz“ im steiermärkischen Baugesetz

Der Begriff „Bauplatz“ ist im Steiermärkischen Baurecht in vielen Fällen relevant: So gilt dessen Fläche beispielweise als Berechnungsgrundlage für die Bebauungsdichte. Ebenso ist eine Errichtung von baulichen Anlagen mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich nur innerhalb des Bauplatzes zulässig. Was jedoch genau unter den „Bauplatz“ zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Wortlaut des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 (Stmk BauG) nicht: Wo andere Bundesländer in ihren Baugesetzen und Bauordnungen eine eindeutige Legaldefinition enthalten, hat sich der Steiermärkische Landesgesetzgeber noch nicht in vollständig klärender Weise festgelegt. Der Bauplatzbegriff wird vielmehr ex lege einfach vorausgesetzt und nur dadurch zum Teil auch eingegrenzt.

Pascal Dreier versucht – unter Berücksichtigung der rezenten Novellierung des steiermärkischen Baugesetzes – in seinem Beitrag in den baurechtlichen Blättern (bbl) eine vertretbare Definition des Bauplatzbegriffes im Sinne des steiermärkischen Baugesetzes zu erheben.

Den gesamten Beitrag finden Sie hier.

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