Judikaturbesprechung: Auslegung von Artikel 9 Absatz 3 bis 5 der Aarhus-Konvention
Der Europäische Gerichtshof musste sich kürzlich mit einem Rechtsstreit befassen, der die Auslegung von Artikel 9 Absatz 3 bis 5 der Aarhus-Konvention zum Gegenstand hatte. Die aufgeworfenen Fragen gaben dem Europäischen Gerichtshof Gelegenheit, zum einen die nationalen Verfahrensvorschriften, die den Zugang zu Gerichten für Mitglieder der Öffentlichkeit regeln, zu überprüfen und zum anderen auf den in der Aarhus-Konvention verankerten Grundsatz, dass Verfahren nicht übermäßig teuer sein dürfen, einzugehen.
Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes haben sich unser Partner Thomas Neger und unsere Rechtsanwaltsanwärterin Romana Stromberger in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Nachhaltigkeitsrecht (Zeitschrift für das Recht der nachhaltigen Entwicklung) auseinandergesetzt.
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