Die Rechtslage für die Anerkennung von Pflegewohnheimen in der Steiermark hat sich durch das Inkrafttreten des (neuen) Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetzes mit 01.01.2025 grundlegend geändert. Dies wirft vor allem Fragen im Hinblick auf die Rechtswirkungen von „alten“ und „neuen“ Anerkennungsbescheiden im Fall einer Rechtsnachfolge auf.

Obgleich für sogenannte „alte“ Anerkennungen, also Anerkennungsbescheide, die noch auf Basis der alten Rechtslage erlassen wurden, eine Übergangsbestimmung besteht, unterscheiden sich die Rechtswirkungen „alter“ und „neuer“ Anerkennungsbescheide.

Welche Bedeutung haben „alte“ Anerkennungsbescheiden vor allem für die Übertragung dieser Anerkennungen im Zuge einer Rechtsnachfolge?

Diese und weitere praxisnahe Fragen beantwortet unser Partner Thomas Neger gemeinsam mit Thomas Waldbauer in der aktuellen Ausgabe 05/2025 der ÖZPR (Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht) in der Rubrik HeimAufG, UbG & Erwachsenenschutzrecht.

Den gesamten Beitrag finden Sie hier.

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AUFTRAGSVERGABE
UND BEIHILFEN

Im Vergaberecht und Beihilferecht kennen wir beide Seiten des Verfahrens: Wir begleiten öffentliche Auftraggeber:innen und Förderstellen ebenso wie Bieter:innen und Beihilfenempfänger:innen.

 

Das Vergaberecht normiert die speziellen Rechtsvorschriften, die für die Beschaffung von Gütern und Leistungen am privatwirtschaftlichen Markt durch die öffentliche Hand gelten. Diese Vorschriften sind sowohl für öffentliche Auftraggeber:innen (zB Gemeinden, Länder, öffentliche Unternehmen) als auch für Auftragnehmer:innen maßgeblich.

 

Das Beihilferecht regelt die Subventionierung von Unternehmen und Einzelpersonen durch die öffentliche Hand – also durch österreichische Gebietskörperschaften und die Europäische Union.

 

Mit unserer beihilferechtlichen Expertise beraten wir sowohl die öffentliche Hand als auch private Unternehmen und Einzelpersonen. Durch unsere langjährige Erfahrung – insbesondere im Umgang mit den strengen Kontrollen der EU-Wettbewerbsbehörden – stehen wir unseren Mandant:innen mit zielgerichteten Lösungen zur Seite.

 

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Gestaltung und Durchführung von Ausschreibungen
  • Vertretung öffentlicher Auftraggeber:innen
  • Vertretung von Bewerber:innen / Bieter:innen zur Durchsetzung ihrer Interessen
  • Beratung und Begleitung von Fördergeber:innen und / oder Fördernehmer:innen im Zusammenhang mit Förderabwicklungen (von der Antragstellung über die Vertragsgestaltung bis zur Second-Level-Control)
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GEMEINDE
UND ÖFFENTLICHKEIT

Die Vielzahl an Vorschriften, Bewilligungspflichten und komplexen Verfahrensabläufen stellt sowohl Verfahrensparteien / Antragsteller:innen als auch Behörden regelmäßig vor erhebliche Herausforderungen. Schließlich gilt vielerorts noch der altösterreichische Grundsatz „Vurschrift is‘ Vurschrift“.

 

Wir vertreten Privatpersonen, Vereine sowie Unternehmen in allen behördlichen Verfahren – vom Gewerberecht über das Forstrecht, Jagdrecht und Fischereirecht bis hin zum Informationsrecht. Wir sorgen für Klarheit und begleiten Sie sicher durch sämtliche Verfahrensschritte. 

Zudem beraten und unterstützen wir Gemeinden sowohl im Bereich des hoheitlichen Gemeindevollzugs als auch bei privatwirtschaftlichen Tätigkeiten. Unsere Expertise reicht von verfassungsrechtlichen Grundlagen und dem Gemeindeorganisationsrecht über sämtliche von Gemeinden zu vollziehenden Materien bis hin zu privatwirtschaftlichen Fragestellungen, etwa bei Vereinbarungen zur Aufteilung von Kommunalsteuern oder in der Vertragsraumordnung. 

Im öffentlichen Haftungsrecht stehen wir sowohl Rechtsträgern bei der Abwehr von Ansprüchen als auch Geschädigten bei der Durchsetzung von Amtshaftungsansprüchen kompetent zur Seite. 

Selbstverständlich erstellen wir für unsere Mandant:innen – neben der Vertretung vor Behörden und Gerichten – bei Bedarf auch fundierte, praxisorientierte Rechtsgutachten.

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MAG. LISA MARIE
DORIATH

Rechtsanwältin

Lisa Marie Doriath studierte Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz. Bereits während des Studiums war sie als Assistentin am dortigen Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht tätig.

 

Seit 2020 ist Lisa Marie Doriath Teil des Teams von Ulm Neger Partner, zunächst als Rechtsanwaltsanwärterin bzw Juristin. Im April 2024 legte sie die Rechtsanwaltsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg ab. Seit 2026 ist sie als Rechtsanwältin tätig.

 

Lisa Marie Doriath verfasst zudem regelmäßig Fachbeiträge in einschlägigen Fachzeitschriften, schwerpunktmäßig im Bereich des Vergaberechts.

 

Ihre fachliche Expertise liegt insbesondere im Vergabe- und Beihilfenrecht sowie in gemeinderechtlichen Themen.

 

Rechtliche Beratung ist für sie mehr als die Anwendung von Paragrafen – sie lebt vom persönlichen Austausch. Komplexe rechtliche Sachverhalte sieht Lisa Marie Doriath als Herausforderung, der sie sich gerne stellt: Dabei sucht sie nicht unbedingt nach der naheliegendsten Antwort, sondern nach Lösungen und Wegen, die auf den ersten Blick oft nicht sichtbar sind. Mit Sorgfalt, Engagement und einem offenen Ohr begleitet Lisa Marie Doriath Sie durch Ihr Anliegen – persönlich, verlässlich und auf Augenhöhe.

Publikationen und Funktionen

  • Publikationen
  • Diverse Vortragstätigkeiten, insbesondere im Bereich Vergaberecht
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BAUEN
UND IMMOBILIEN

Vom Bauansuchen bis zur Baubewilligung – wir beraten und vertreten Unternehmen, Privatpersonen sowie Gebietskörperschaften (insbesondere Länder und Gemeinden) in sämtlichen Fragen rund um das Thema Bauen.


Der Erwerb und die Entwicklung von Liegenschaften bzw Immobilien sind in der Regel mit Risiken und langen Projektlaufzeiten verbunden. Damit Immobilientransaktionen sowie Standort- und Projektentwicklungen zivil- und öffentlich-rechtlich abgesichert sind, müssen zahlreiche Rechtsmaterien zusammenspielen – vom Vertrags- und Gesellschaftsrecht über das Steuerrecht bis hin zum Bau- und Raumordnungsrecht.


Das Baurecht unterscheidet grundsätzlich zwei Bereiche: einen öffentlich-rechtlichen und einen privatrechtlichen.

Das öffentliche Baurecht umfasst im Wesentlichen jene Vorschriften, die regeln, unter welchen Voraussetzungen gebaut werden darf – etwa Raumordnungsgesetze, Baugesetze, Flächenwidmungs- und Bebauungspläne, Bebauungsdichte, Orts- und Landschaftsbild, Immissionsschutz, Abstandsbestimmungen sowie das Baubewilligungsverfahren selbst.


Als privates Baurecht bezeichnet man das Recht, auf fremden Grundstücken Gebäude zu errichten.

Wir begleiten unsere Mandant:innen umfassend in beiden Bereichen sowie in liegenschafts- und grundbuchsbezogenen Angelegenheiten.


Zu unseren Schwerpunkten zählen insbesondere:

  • Beratung zu „Bauten auf fremdem Grund“ inklusive Erstellung und Gestaltung von Baurechtsverträgen und Superädifikatsverträgen
  • Beratung und Vertragserrichtung im Zusammenhang mit Bauverträgen, Bauträgerverträgen und Ähnlichem.
  • Kaufverträge samt Treuhandschaft, Schenkungs-, Bestand- (Miete, Pacht), Dienstbarkeits-, Tausch- und Übergabsverträge und Ähnliches.
  • Aufschließungsverträge
  • Städtebauliche Verträge
  • Mobilitätsverträge
  • Flächenwidmung
  • Bebauungsplan
  • Genehmigungen
  • Nachbarrecht (zivil- und öffentlich-rechtlich)
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UMWELT
UND NACHHALTIGKEIT

Selten lösen drei aufeinanderfolgende Buchstaben bei Projektwerbern so viel Respekt aus wie „UVP“. Die Umweltverträglichkeitsprüfung steht für eines der komplexesten Verfahren im Umweltrecht – zugleich Königsdisziplin und Schreckgespenst in einem.

 

Wir unterstützen Sie als Projektwerber oder beteiligte Körperschaft gerne in sämtlichen umweltrechtlichen Verfahren, die sich durch eine komplexe Abstimmung zwischen Projektwerbern, Behörden und Sachverständigen auszeichnen. Diese stellen Beteiligte regelmäßig vor komplexe juristische und strategische Fragen.

 

Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt den Weg von der Planung über die Einreichung bis hin zum Feststellungsbescheid oder Genehmigungsbescheid und einem allenfalls notwendigen Rechtsweg bis zu den Höchstgerichten. Dabei ist uns kein Projekt zu groß oder zu klein. Wir begleiten Projekttypen von gewerblichen Betriebsanlagen über Infrastrukturvorhaben und landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe bis hin zu Energieerzeugungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen und Deponieprojekten. Dabei verfügen wir insbesondere über langjährige Erfahrung in abfallrechtlichen Verfahren sowie in komplexen Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000.

 

Darüber hinaus unterstützen wir Betroffene kompetent bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Mitwirkungsrechte und sorgen dafür, dass ihre Interessen im Verfahren wirksam Gehör finden.

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UNTERNEHMEN
UND INSOLVENZ

Ob bei der Gründung, im laufenden Betrieb oder in der Krise: Unternehmerische Entscheidungen haben rechtliche Folgen, die sich am besten vorausschauend gestalten lassen. Wir begleiten Sie durch alle Phasen.

 

Im Unternehmensrecht beraten wir Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform, bei der Gründung Ihrer Gesellschaft und beim Gesellschaftsvertrag. Auch danach bleiben wir an Ihrer Seite: bei der Bestellung von Organen, beim Gesellschafterwechsel und bei Umstrukturierungen oder Umgründungen.

 

Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kommt es auf rasches und überlegtes Handeln an. Wir vertreten Sie als Schuldner ebenso wie als Gläubiger und zeigen Ihnen, welche Sanierungs- und Verfahrenswege offenstehen. Als gerichtlich bestellte Insolvenz- und Masseverwalter wickeln wir zudem Insolvenzverfahren ab, mit einer Erfahrung, die über Jahrzehnte gewachsen ist.

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MAG. ANDREAS
ULM

Rechtsanwalt und Partner

Bereits während des Studiums der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens- Universität Graz war Andreas Ulm für die Geschäftsführung der Messe Graz tätig und absolvierte ein sechsmonatiges Wirtschaftspraktikum bei Magna International in Kanada. Nach seinem Studienabschluss arbeitete er zunächst für die Assistenz der Geschäftsführung von Technova und für „automotive parts“ bei Eurostar. Nach Stationen als Rechtsanwaltsanwärter in führenden steirischen Wirtschaftskanzleien ist Andreas Ulm nunmehr seit 1998 selbständiger Rechtsanwalt in Graz. 

 

Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen das Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht.

 

Andreas Ulm berät und vertritt Unternehmen, Unternehmer:innen und Privatpersonen seit mehr als 25 Jahren mit einem praxisorientierten Beratungsansatz. Dabei legt er Wert auf verständliche Beratung, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Andreas Ulm begleitet Sie bei rechtlichen Entscheidungen, die sich nicht nur mit juristischen Fragestellungen auseinandersetzen, sondern auch persönliche und wirtschaftliche Interessen berühren.

Publikationen und Funktionen

  • Publikationen
  • Langjähriger Lektor für Arbeitsrecht am Campus 02 in Graz
  • Ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender der pro mente Steiermark GmbH
  • Jahrzehntelanges Mitglied des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer
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KONFLIKTLÖSUNG
UND STREITFÜHRUNG

Am Anfang eines Streits steht selten der Wunsch nach einem jahrelangen Prozess, sondern die ebenso simple wie schwerwiegende Frage: Wie komme ich zu meinem Recht?

 

Wir begleiten zivilrechtliche Auseinandersetzungen in allen Stadien, von der ersten Einschätzung der Erfolgsaussichten über Vergleichsgespräche bis zur gerichtlichen Durchsetzung und Exekution. Dazu zählen vertragliche, schadenersatzrechtliche, gewährleistungsrechtliche oder unternehmensrechtliche Streitigkeiten ebenso wie familien- und erbrechtliche Auseinandersetzungen. Bevor wir handeln, bewerten wir Ihre Erfolgsaussichten ehrlich und realistisch. Auf dieser Grundlage entscheiden wir gemeinsam, wann sich ein Vergleich lohnt und wann ein Konflikt mit Nachdruck vor Gericht gehört.

 

Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen sowohl in der Durchsetzung als auch in der Abwehr von Ansprüchen.

 

Wir sind Ihr Wegbegleiter:

  • Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche, etwa aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen: Gewährleistung, Verzug, Vertragsauflösung sowie Ansprüche aus mangelhafter oder verspäteter Leistung
  • Schadenersatzrechtliche Streitigkeiten sowohl aus Vertragsverletzung als auch aus deliktischem Verhalten, einschließlich Produkthaftung, Verkehrsunfällen und Ansprüchen gegenüber Dritten
  • Einstweilige Verfügungen zur Sicherung von Ansprüchen, Beweissicherungsverfahren sowie Sicherungsexekution
  • Exekutionsverfahren zur Durchsetzung bereits titulierter Forderungen, einschließlich Fahrnis-, Forderungs- und Immobilienexekution sowie Vertretung in Oppositions- und Drittschuldnerklagen
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MAG. LAURA
HOHENTHANNER

Rechtsanwältin

Wenn ein Streit droht und sich wirtschaftliche, persönliche und mitunter auch strafrechtliche Fragen vermischen, steht Ihnen Laura Hohenthanner zur Seite.

 

Nach ihrem Studium an der Karl-Franzens-Universität Graz war Laura Hohenthanner in renommierten Wirtschaftskanzleien in Wien tätig. Hierbei sammelte sie wertvolle Erfahrungen in hochkomplexen Wirtschaftsstraf- und Zivilverfahren, insbesondere darüber, wann ein Konflikt mit Nachdruck vor Gericht ausgetragen werden muss und wann außergerichtliche Lösungen schneller zum Ziel führen.

 

Seit Anfang 2026 ist Laura Hohenthanner zurück in ihrer Heimatstadt Graz und nunmehr als eingetragene Rechtsanwältin in den Bereichen Zivilrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Insolvenzrecht tätig. Ob rechtliche Unterstützung in der Vertragsgestaltung, die Durchsetzung von Ansprüchen oder im Ernstfall die Verteidigung im Strafverfahren: Laura Hohenthanner begleitet Sie auf Ihrem individuellen Weg.

 

Was die Zusammenarbeit mit ihr ausmacht: ihr offenes Ohr für das, was Ihr Anliegen für Sie persönlich bedeutet, und ein klarer Fokus darauf, wie Ihr Ziel in einem Rechtsstreit bestmöglich erreicht werden kann.

Publikationen und Funktionen

  • Publikationen
  • Diverse Vortragstätigkeiten, insbesondere in den Bereichen Vertragsgestaltung und Wirtschaftsstrafrecht
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STRAFVERTEIDIGUNG
UND COMPLIANCE​

Ein Ermittlungsverfahren trifft Sie meist unvorbereitet: eine Hausdurchsuchung, eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, ein anonymer Hinweis an die Behörde. In dieser Lage zählt vor allem, dass Sie früh jemanden an Ihrer Seite haben, der das Verfahren kennt und Ihre Interessen klar vertritt.

 

Wir begleiten wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren in allen Phasen, von den ersten Ermittlungen über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, ebenso wie Fragen der Unternehmens-Compliance und Prävention im Vorfeld eines möglichen Ernstfalls. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Gebietskörperschaften und deren Organe ebenso wie Privatpersonen.

 

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite:

  •  Strafverteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren, etwa bei Vorwürfen wegen betrügerischer Krida, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung oder Amtsmissbrauch
  • Vertretung von Geschädigten, Privatbeteiligten oder Privatankläger:innen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Strafverfahren
  • Interne Untersuchungen im Unternehmen sowie Beratung zu Compliance und Prävention
  • Strafrechtliche Begleitung von Gemeinden, Bürgermeister:innen, Amtsträger:innen und Verwaltungsbediensteten
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DR. THOMAS
NEGER

Rechtsanwalt und Partner

Thomas Neger studierte Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz. Er sammelte bereits während seines Studiums praktische Erfahrung – sowohl in einer Rechtsanwaltskanzlei als auch beim Land Steiermark im Umwelt- und Anlagenrecht. Nach der Sponsion zum Mag.iur. absolvierte er den Universitätslehrgang „Rechnungswesen für Juristinnen und Juristen“ am Institut für Finanzrecht derselben Universität. 

 

Im Anschluss an das Diplomstudium war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre der Karl-Franzens-Universität Graz und promovierte im Anschluss zum Dr.iur. Von 2011 bis 2013 war Thomas Neger zunächst Rechtsanwaltsanwärter in einer führenden Wiener Wirtschaftskanzlei, danach in Graz. Seit 2014 ist er als selbständiger Rechtsanwalt in Graz tätig.

 

Sein fachlicher Schwerpunkt liegt im öffentlichen Recht, insbesondere im Baurecht, Immobilienrecht, Gemeinderecht, Umweltrecht sowie im Vergaberecht und Beihilferecht.

 

Vertrauen ist für Thomas Neger die Basis jeder guten rechtlichen Beratung – es entsteht durch Verständnis, Nähe und persönlichen Austausch mit den Mandant:innen. Thomas Neger verfügt über eine umfassende fachliche Expertise und steht seinen Mandant:innen als verlässlicher Ansprechpartner mit Handschlagqualität stets zur Seite – mit vollem Einsatz begleitet er Ihre Anliegen bis zur bestmöglichen Lösung.

Publikationen und Funktionen

  • Publikationen
  • Fachvortragender insbesondere im Bereich öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Referent der Anwaltsakademie, der Gemeindeverwaltungsakademie des Gemeindebund Steiermark sowie des ZT-Forums der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten
  • Mitglied des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer 
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PUBLIKATIONEN

 

Gemeinden und Öffentlichkeit

 

Maximilian Zankel / Antonia Bruneder, General Principles and Challenges of Public Administration Organization in Austria, in Hulko (Hrsg), General Principles and Challenges of Public Administration Organization in Central Europe (2024), 53

Maximilian Zankel / Christoph Hofstätter / Armin Stolz, Die Organisation der Stadt Graz, in Poier / Wieser (Hrsg), Steiermärkisches Landesrecht II2 (2023), 151

Maximilian Zankel, Das Amtsende von Gemeindeorganen in der Steiermark, RFG 2022, 28

Maximilian Zankel / Andreas Joham, Die Impfstrafverfügung und das Verbot der reformatio in peius, in Baumgartner (Hrsg), Jahrbuch Öffentliches Recht 2022 (2022), 49

 

Konfliktlösung und Streitführung

 

Maximilian Zankel, Kündigungsregeln in Branchen mit Saisonbetrieben, RdFU 2025, 62

Maximilian Zankel, Amtshaftung im Schulunterricht, S&R 2023, 32

PUBLIKATIONEN

 

Auftragsvergabe und Beihilfen

 

Thomas Mayer / Thomas Neger / Lisa Marie Doriath, Auftragsvergabe für Gemeinden, Recht & Finanzen für Gemeinden (RFG), Schriftenreihe, November 2024, Band 03/2024

Thomas Mayer / Thomas Neger / Lisa Marie Doriath, Aktuelle Praxisfragen für Gemeinden bei kommunalen Auftragsvergaben – Selbstreinigung nach Wettbewerbsverstößen, Recht & Finanzen für Gemeinden (RFG), November 2024, Heft 04, 160-164

Thomas Mayer / Thomas Neger / Lisa Marie Doriath, Aktuelle Praxisfragen für Gemeinden bei kommunalen Auftragsvergaben – Vergabekontrolle, Recht & Finanzen für Gemeinden (RFG), Juni 2024, Heft 02, 84-90

Thomas Mayer / Thomas Neger / Lisa Marie Doriath, Aktuelle Praxisfragen für Gemeinden bei kommunalen Auftragsvergaben – Bauaufträge, Recht & Finanzen für Gemeinden (RFG), März 2024, Heft 01, 26-33

Thomas Mayer / Thomas Neger / Lisa Marie Doriath, Aktuelle Praxisfragen für Gemeinden bei kommunalen Auftragsvergaben – Dienstleistungsaufträge, Recht & Finanzen für Gemeinden (RFG), November 2023, Heft 04, 182-188

Thomas Mayer / Thomas Neger / Lisa Marie Doriath, Aktuelle Praxisfragen für Gemeinden bei kommunalen Auftragsvergaben – Lieferaufträge (Teil 2), Recht & Finanzen für Gemeinden (RFG), August 2023, Heft 03, 135-144

Thomas Mayer / Thomas Neger / Lisa Marie Doriath, Aktuelle Praxisfragen für Gemeinden bei kommunalen Auftragsvergaben – Lieferaufträge (Teil 1), Recht & Finanzen für Gemeinden (RFG), Juni 2023, Heft 02, 79-84

PUBLIKATIONEN

 

Umwelt und Nachhaltigkeit

 

Thomas Neger, Schutz von Wolf, Bär und Fischotter: Österreichische Entnahme- bzw Abschussgenehmigungen im Lichte aktueller EuGH-Judikatur, in Schnedl/Ruppel/Walcher (Hrsg), Biodiversität und Renaturierung im Naturschutzrecht (2026), 157-172

Thomas Neger / Romana Stromberger, Auslegung von Artikel 9 Absatz 3 bis 5 der Aarhus-Konvention, Zeitschrift Nachhaltigkeitsrecht (Zeitschrift für das Recht der nachhaltigen Entwicklung), NR 2024, Heft 2, 181 – 184

Thomas Neger / Pascal Dreier, Der räumliche Tätigkeitsbereich von Umweltorganisationen richtet sich nach dem Anerkennungsbescheid nach § 19 Abs 7 UVP-G 2000, Recht der Umwelt (RdU), Oktober 2023, Heft 05, 215-218

Thomas Neger, Änderung der Aarhus-Verordnung, PRAXIS | Europa, NR 2022 | Heft 1, 103-106

Thomas Neger, Paneldiscussion on Natural Hazards and Earth Observation. An Introduction, in Brünner/Königsberger/Mayer/Rinner (Hrsg), Satellite-Based Earth Observation. Trends and Challenges for Economy and Society (2018), 221-223

Thomas Neger / Gerhard Schnedl, Christian Brünner—Pionier des Umweltrechts an der Universität Graz und darüber hinaus, in Brünner/Königsberger/Mayer/Rinner (Hrsg), Satellite-Based Earth Observation. Trends and Challenges for Economy and Society (2018), 275-280

Thomas Neger / Peter Stadlober, Das artenschutzrechtliche Tötungsverbot der Vogelschutzrichtlinie iZm Windenergieanlagen, RdU, April 2018, Heft 02, 55-64

Thomas Neger, Die Berücksichtigung von Puffer-, Schon- und Ruhezonen nach dem Energieprotokoll bei der Errichtung von Energieanlagen, in Essl/Schmid (Hrsg), Das Protokoll „Energie“ der Alpenkonvention (2016), 65-76

Dieter Neger / Thomas Neger / Wolfram Schachinger, Beurteilung der Restwasserabgabe in wasserrechtlichen Genehmigungs- und Widerstreitverfahren, Wasserkraft, Juni/Juli 2014, Ausgabe 44, 12-15

Dieter Neger / Thomas Neger / Wolfram Schachinger, Beurteilung der Restwasserabgabe im Genehmigungs- und Widerstreitverfahren, Recht der Umwelt, Umwelt & Technik (RdU-U&T), April 2014, Heft 2, 14-18

Wolfram Schachinger / Thomas Neger, Kritische Aspekte der aktuellen Festlegungen von Eignungszonen für Windkraftanlagen, Zeitschrift für Energie- und Technikrecht (ZTR), September 2013, Heft 3, 179-181

Wolfram Schachinger / Thomas Neger, Aktuelle Entwicklungen und gesetzlicher Handlungsbedarf bei wasserrechtlichen Widerstreitverfahren, Zeitschrift für Energie- und Technikrecht (ZTR), Dezember 2012, Heft 4, 194-200

Dieter Neger / Thomas Neger, Vertragsverletzungsverfahren wegen eingeschränkter Rechtsschutzmöglichkeiten im UVP-Feststellungsverfahren, Recht der Umwelt (RdU), August 2012, Heft 4, 154-156

Wolfram Schachinger / Thomas Neger, Der „Kraftwerkskettentatbestand“ des UVP-Gesetzes, Zeitschrift für Energie- und Technikrecht (ZTR), Mai 2012, Heft 2, 88-94

Thomas Neger, Die verwaltende Mitwirkung „Privater“ am UVP-Verfahren, Recht der Umwelt (RdU), Oktober 2010, Heft 5, 151-159

Thomas Neger, Die Aarhus-Konvention – Probleme bei der Umsetzung ins österreichische Recht, VDM-Verlag (2010), 104 Seiten (zugleich Diplomarbeit, Universität Graz, September 2008)

Thomas Neger, 10 Jahre Aarhus-Konvention – Defizite bei der Umsetzung in das österreichische Recht, Recht der Umwelt (RdU), August 2009, Heft 4, 112-117

 

Bauen und Immobilien

 

Thomas Neger / Andreas Ulm / Pascal Dreier / Lisa Marie Doriath, Steiermärkisches Baurecht, Verlag Österreich, November 2024

Pascal Dreier / Thomas Neger, Rückwidmung von Bauland, Baurechtliche Blätter (bbl), Juni 2024, Heft 03, 102-109

Thomas Neger / Pascal Dreier / Lisa Doriath, Die aktuelle Bebauungsdichtediskussion im steiermärkischen Bau- und Raumordnungsrecht und die Gefahr der Nichtigkeitssanktion, Baurechtliche Blätter (bbl), August 2022, Heft 04, 147-151

Thomas Neger / Elisabeth Paar, Geländeveränderungen nach dem stmk BauG, Baurechtliche Blätter (bbl), Juni 2019, Heft 03, 87-91

Thomas Neger / Thomas Spiegl / Dieter Neger, Heranrückende Wohnbebauung, Baurechtliche Blätter (bbl), August 2016, Heft 4, 136-143

Thomas Neger / Dieter Neger, Baubescheide sind Umweltinformationen!, Baurechtliche Blätter (bbl), Juni 2015, Heft 3, 114-118

 

Gemeinden und Öffentlichkeit

 

Thomas Neger / Thomas Waldbauer, Anerkennung von Pflegewohnheimen in der Steiermark – Rechtswirkungen bei Rechtsnachfolge, Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht (ÖZPR), November 2025, Heft 05, 149-151

Thomas Neger / Pascal Dreier, Digitalisierung auf Ebene der Gemeindeverwaltung, in Hoffberger-Pippan / Ladeck / Ivankovics, Jahrbuch Digitalisierung 2022, 263-272

Thomas Neger / Elisabeth Paar, Haftungen von Gemeinden in Immobilienkaufverträgen im Lichte des § 81 Abs 2 Stmk BauG, Recht & Finanzen für Gemeinden (RFG), Dezember 2020, Heft 04, 177-183

Thomas Neger, Ortsteilbürgermeister in steirischen Gemeinden. Rechtliche Möglichkeiten zu deren Abschaffung, RFG, September 2017, Heft 03, 130-133

Thomas Neger, Der gerichtlich determinierte Verwaltungsakt, Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit (ZVG), April 2015, Heft 2, 142-149

Thomas Neger, Spannungsverhältnisse bei der Beteiligung an Projektgenehmigungsverfahren, in Festschrift für Christian Brünner zum 72. Geburtstag. Bildung, Wissenschaft, Politik. Instrumente zur Gestaltung der Gesellschaft (2014), 943-967

Alexander Soucek / Thomas Neger, Space faring: a short overview of the present situation, in Brünner/Soucek (Hrsg), Outer Space in Society, Politics and Law (2011), 157-177

Edith Walter / Thomas Neger, Space law – an independent branch of the legal system, in Brünner/Soucek (Hrsg), Outer Space in Society, Politics and Law (2011), 234-245

Christian Brünner / Thomas Neger, Country Report Österreich, in Religion-Staat-Gesellschaft (RSG) 2011, Heft 1 (Religiöse Intoleranz und Diskriminierung in ausgewählten Ländern Europas – Teil II), 79-142

 

Auftragsvergabe und Beihilfen

 

Thomas Mayer / Thomas Neger / Lisa Marie Doriath, Auftragsvergabe für Gemeinden, Recht & Finanzen für Gemeinden (RFG), Schriftenreihe, November 2024, Band 03/2024

Thomas Mayer / Thomas Neger / Lisa Marie Doriath, Aktuelle Praxisfragen für Gemeinden bei kommunalen Auftragsvergaben – Selbstreinigung nach Wettbewerbsverstößen, Recht & Finanzen für Gemeinden (RFG), November 2024, Heft 04, 160-164

Thomas Mayer / Thomas Neger / Lisa Marie Doriath, Aktuelle Praxisfragen für Gemeinden bei kommunalen Auftragsvergaben – Vergabekontrolle, Recht & Finanzen für Gemeinden (RFG), Juni 2024, Heft 02, 84-90

Thomas Mayer / Thomas Neger / Lisa Marie Doriath, Aktuelle Praxisfragen für Gemeinden bei kommunalen Auftragsvergaben – Bauaufträge, Recht & Finanzen für Gemeinden (RFG), März 2024, Heft 01, 26-33

Thomas Mayer / Thomas Neger / Lisa Marie Doriath, Aktuelle Praxisfragen für Gemeinden bei kommunalen Auftragsvergaben – Dienstleistungsaufträge, Recht & Finanzen für Gemeinden (RFG), November 2023, Heft 04, 182-188

Thomas Mayer / Thomas Neger / Lisa Marie Doriath, Aktuelle Praxisfragen für Gemeinden bei kommunalen Auftragsvergaben – Lieferaufträge (Teil 2), Recht & Finanzen für Gemeinden (RFG), August 2023, Heft 03, 135-144

Thomas Mayer / Thomas Neger / Lisa Marie Doriath, Aktuelle Praxisfragen für Gemeinden bei kommunalen Auftragsvergaben – Lieferaufträge (Teil 1), Recht & Finanzen für Gemeinden (RFG), Juni 2023, Heft 02, 79-84

Michael Hecht / Thomas Neger, Öffentliche Aufträge werden einfacher, Die Presse, 26.03.2012, 17

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ARBEIT
UND SOZIALES

Das Arbeits- und Sozialrecht begleitet Unternehmen, Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen sowie öffentliche Einrichtungen in zahlreichen Fragestellungen des täglichen Wirtschafts- und Berufslebens. Laufende gesetzliche Änderungen, kollektivvertragliche Bestimmungen und die einzelfallbezogenen Besonderheiten machen dieses Rechtsgebiet besonders komplex. Eine rechtzeitige Beratung schafft Klarheit, minimiert Risiken und trägt dazu bei, Konflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden.

 

Wir beraten und vertreten Unternehmen sowie Privatpersonen in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts- und Sozialrechts. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Gebietskörperschaften sowie Beamt:innen und Vertragsbediensteten in allen Angelegenheiten des öffentlichen Dienstrechts.

 

Zu unseren wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkten zählen insbesondere:

  • Erstellung, Prüfung und Beendigung von Dienstverträgen jeglicher Art
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
  • Vertretung und Unterstützung bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
  • Beratung bei Betriebsübergängen
  • Unterstützung bei Restrukturierungsmaßnahmen
  • Ausarbeitung und Prüfung von Regelungen im Zusammenhang mit Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Fragestellungen
  • Beratung und Vertretung in sämtlichen Fragen des öffentlichen Dienstrechts