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Erstinstanzliches Urteil zur Kaufpreisberechnung von Mietkaufwohnungen erwirkt

Unsere Partner Andreas Ulm und Pascal Dreier erwirkten am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz in einem Musterverfahren ein Urteil zugunsten des Mieters und potentiellen Mietkäufers. Klagsgegenständlich lehnte es die beklagte gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft ab, zu den Kaufpreisberechnungsmodalitäten zu verkaufen, welche noch zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietkaufvertrages in Geltung standen. Das Landesgericht gab dem Kläger vollinhaltlich Recht: Unabhängig einer zwischenzeitigen gesetzlichen Änderung, habe die Kaufpreisberechnung nach dem vormals vereinbarten „steirischen Modell“ zu erfolgen.

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