Publikation: Anerkennung von Pflegewohnheimen in der Steiermark – Rechtswirkungen bei Rechtsnachfolge
Die Rechtslage für die Anerkennung von Pflegewohnheimen in der Steiermark hat sich durch das Inkrafttreten des (neuen) Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetzes mit 01.01.2025 grundlegend geändert. Dies wirft vor allem Fragen im Hinblick auf die Rechtswirkungen von „alten“ und „neuen“ Anerkennungsbescheiden im Fall einer Rechtsnachfolge auf.
Obgleich für sogenannte „alte“ Anerkennungen, also Anerkennungsbescheide, die noch auf Basis der alten Rechtslage erlassen wurden, eine Übergangsbestimmung besteht, unterscheiden sich die Rechtswirkungen „alter“ und „neuer“ Anerkennungsbescheide.
Welche Bedeutung haben „alte“ Anerkennungsbescheiden vor allem für die Übertragung dieser Anerkennungen im Zuge einer Rechtsnachfolge?
Diese und weitere praxisnahe Fragen beantwortet unser Partner Thomas Neger gemeinsam mit Thomas Waldbauer in der aktuellen Ausgabe 05/2025 der ÖZPR (Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht) in der Rubrik HeimAufG, UbG & Erwachsenenschutzrecht.
Den gesamten Beitrag finden Sie hier.


